Regionalbudget

Mit dem Regionalbudget werden im Rahmen der Ländlichen Entwicklung Kleinprojekte unterstützt, die im Gebiet einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) liegen und der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen.

Hier finden Sie den aktuellen Förderaufruf für das Regionalbudget 2025

Wer kann eine Förderung beantragen?

Nahezu jeder im Gebiet der ILE NM-Arge 10 - egal ob Verein, Privatperson, Unternehmen oder eine Mitgliedskommune. Wichtig ist jedoch, dass die Kleinprojektträger über ausreichend Mittel verfügen, da der Zuschuss erst nach Abschluss der Projekte und nach Prüfung des Durchführungsnachweises durch das ALE Oberpfalz ausbezahlt wird. Unternehmen müssen eine zusätzliche De-minimis-Erklärung abgeben.

In welcher Höhe liegt die Förderung?

Mit dem Regionalbudget werden Kleinprojekte mit max. 20.000 EUR Kosten gefördert. Die Gesamtsumme wird mit einem Fördersatz von bis zu 80%, maximal mit 10.000 EUR bezuschusst. Der Rest ist aus Eigenmitteln zu finanzieren. Die ILE erhält eine Förderung von insgesamt 75.000 EUR, 90 % der Gelder werden über das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz und 10 % durch die ILE NM-Arge 10 gefördert.

Welche Kriterien sind für ein Kleinprojekt zu berücksichtigen?

Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix durch ein Entscheidungsgremium, welches sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt. Dabei spielt eine Rolle, welchem Handlungsfeld das Projekt zugeordnet werden kann und wie es die Ziele der ILE positiv beeinflusst, z.B. durch Schutz des Klimas, Beteiligung der Bürgerschaft oder einen Pilotcharakter.

Wie gestaltet sich der Projektablauf?

  1. Antragstellung durch den Kleinprojektträger bis zum 15.01.25
  2. Auswahl der Kleinprojekte durch das Entscheidungsgremium
  3. Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags mit dem Kleinprojektträger und der Verantwortlichen Stelle
  4. Projektbeginn erst nach Abschluss des privatrechtlichen Vertrages
  5. Die Umsetzung muss bis zum 20.09.25 (entspricht dem Abrechnungstermin) abgeschlossen sein (Umsetzungsfrist)
  6. Der Durchführungsnachweis muss bis zum 01.10.25 bei der ILE NM-Arge 10 vorgelegt werden. Zu spät eingereichte Durchführungsnachweise erhalten keine Förderung
     

Hier finden Sie die Vorlage für eine Förderanfrage für ein Kleinprojekt.

Weitere Informationen und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen hier im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus zur Verfügung.

Das Regionalbudget wird durch Mittel des Bundes und des Freistaates Bayern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) gefördert.

 

Wappen der beteiligten Kommunen